Das Gutachten führt zu dem Ergebnis, dass die Startwiese im Vordergrund nur an 10 Flugtagen im Jahr genutzt werden darf. Das Rotenfelsmassiv im Hintergrund, Brutgebiet der Uhus, darf generell nicht überflogen werden.
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Verträglichkeitsstudie Gleitseglerflug
Bad Münster am Stein